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Hinweisgebersystem
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden).
Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.

Die Kraus GmbH Elektromotoren schätzt das offene Wort. Können wir noch besser werden? Gibt es bei uns nicht optimale Gegebenheiten? In dem Wissen, dass sich jeder stetig verbessern kann, freuen wir uns auf Ihre Hinweise und Anregungen. Dazu können Sie unser DSGVO-konformes Hinweisgebersystem verwenden, auf Wunsch auch anonym. Ihre Hinweise können Sie unter dem folgenden Link einreichen.
https://whistle.law/whistle/5af5d187-7835-4415-bfee-b12bd1604c23.